Die Jagd und das Recht
Die Jagd
Jagd bezeichnet das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild durch einen Jäger. Wo die Jagd gesetzlichen Regelungen unterliegt oder nur von bestimmten Personenkreisen ausgeübt werden darf, wird die unerlaubte Jagd als Wilderei bezeichnet.
Das Recht
Weltweit bestehen zwei unterschiedliche Systeme des Jagdrechts, die meist als Revierjagd und Lizenzjagd bezeichnet werden. Die Revierjagd geht von einem Eigentumsrecht am Wild des Grundeigentümers aus, die Lizenzjagd von einem öffentlichen Eigentum. Entsprechend ist bei der Revierjagd der Grundeigentümer zur Jagd oder zu ihrer Verpachtung berechtigt. Dem steht allerdings auch eine Verpflichtung zur Jagd gegenüber. Bei der Lizenzjagd steht das Jagdrecht zunächst einer öffentlichen Körperschaft zu, in der Regel dem Staat, die dieses aber ebenfalls weitergeben kann. Dies geschieht in der Regel durch Vergabe von nicht an bestimmte Flächen gebundenen, aber zahlenmäßig begrenzten Jagdberechtigungen oder -lizenzen, daher die Bezeichnung Lizenzjagd. Einige Körperschaften verpachten jedoch auch feste Reviere, so einige Kantone der Schweiz, wodurch zumindest aus Sicht des Pächters ebenfalls eine Revierjagd vorliegt, oder die Jagd ist mit eventueller Ausnahme der Schädlingsbekämpfung ganz untersagt, wie in Indien.